Viersen: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, Zeugen helfen bei der Aufklärung
Hoserkirchweg - 05.10.2016Aufmerksame Zeugen gaben am Dienstagnachmittag der
Polizei wichtige Hinweise zur Klärung einer Verkehrsunfallflucht. Am
04.10.2016 beobachtet ein Zeuge um 15.45 Uhr wie ein Pkw beim
Ausparken am
Hoserkirchweg einen geparkten Pkw beschädigt. Der Fahrer
steigt nach Zeugenangaben kurz aus, betrachtet die Anstoßstelle,
steigt dann wieder ein und entfernt sich mit seinem Fahrzeug. Der
Zeuge notiert sich das Kennzeichen und gibt es an die Polizei weiter.
Der 79-jährige Fahrer des mutmaßlich unfallflüchtigen Fahrzeugs
erklärt später auf Befragen der Polizei, er habe keinen Schaden
festgestellt. Die den Unfall aufnehmenden Beamten legen eine Anzeige
wegen Verkehrsunfallflucht vor.
Denken Sie daran: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Wenn Sie sich nach einem Verkehrsunfall
entfernen, ohne Angaben zu Ihrer Identität und zur Art Ihrer
Unfallbeteiligung zu machen, begehen Sie eine Straftat. Es erscheint
völlig unverhältnismäßig, nur um möglicherweise nicht in der
Versicherung höher eingestuft zu werden, den Geschädigten auf seinem
Schaden sitzen zu lassen und sich selbst mit einer Strafanzeige wegen
Verkehrsunfallflucht konfrontiert zu sehen. Wenn Sie also Zeuge einer
solchen Unfallflucht werden, notieren Sie sich die Kennzeichen der
Beteiligten und melden Sie dies der Polizei! Nutzen Sie hierfür ruhig
den Notruf, die 110. /my (1299)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Harald Moyses
Telefon: 02162/377-1192
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de
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